abeMeda - Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Andreas H. Becherer, Erich-Ollenhauer-Str. 194, 65199 WIesbaden (nachfolgend kurz ABE) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen sind nur verbindlich, wenn ABE sie schriftlich oder in Textform bestätigt und in diesem Fall nur für die Bestellung, für die sie vereinbart wurden. ABE widerspricht ausdrücklich etwaigen Einkaufsbedingungen des Kunden.

2. Angebote und Vertragsschluss

a. Alle von ABE in Katalogen, Preislisten, Anzeigen, elektronischen Medien und dergleichen angegebenen Preisangaben sind stets unverbindlich und freibleibend.
b. Der Kunde prüft vor der Bestellung in eigener Verantwortung, ob die bestellte Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen und mit seiner bestehenden Infrastruktur bzw. Systemen und Prozessen kompatibel sind.
c. Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch verbindliche Annahme der Kundenbestellung durch ABE zustande. Der Kunde verzichtet hierbei auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde von ABE durch Auslieferung der bestellten Waren informiert.
d. Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, so behält sich ABE vor, durch eine automatisierte elektronische Erklärung den Zugang und den übermittelten Inhalt der Bestellung zu bestätigen. Eine solche automatisierte elektronische Erklärung stellt keine verbindliche Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar.
e. Jegliche Software, die ABE dem Kunden zusendet, unterliegt den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Lizenzverträge. Diese Lizenzbedingungen werden entweder zusammen mit der Software ausgeliefert oder zusammen mit dieser elektronisch übermittelt.

3. Widerrufsrecht

a. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des §13 BGB, steht diesem bei Fernabsatzverträgen (BGB § 312b) ein Widerrufsrecht zu. Der Kunde kann in diesem Fall seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden, frühestens jedoch mit Erhalt dieser Belehrung.
b. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Leistungen, die elektronisch erbracht werden (z.B. Software zum Download). Der Widerruf ist ebenfalls ausgeschlossen bei Waren und Lizenzschlüsseln, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
c. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Andreas H. Becherer, Erich-Ollenhauer-Str. 194, 65199 WIesbaden.
d. Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist.
e. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Anderenfalls trägt ABE die Kosten der Rücksendung. Versandkosten werden von ABE grundsätzlich nur in Höhe der günstigsten Versandart erstattet (Standardpaket Deutsche Post AG). Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllen.

4. Lieferung

a. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung von ABE ergeben. Andere Beschaffenheitsangaben oder Garantien gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
b. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung üblicherweise innerhalb von einer Woche nach Vertragsschluss an die vom Kunden angegebene Lieferadresse per Email oder per Post.
c. Dem kaufmännischen Kunden obliegt es, die Ware gemäß § 377 HGB zu untersuchen und eventuelle Mängel oder Abweichungen unverzüglich anzuzeigen. Unerhebliche Abweichungen der Ware bleiben außer Betracht. Geht innerhalb von 10 Werktagen nach Empfang der Lieferung keine Mängelrüge bei ABE ein, gilt die Ware als genehmigt. Ansprüche wegen versteckter Mängel bleiben hiervon unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt

a. ABE behält sich das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
b. Eine Weiterveräußerung oder sontige Weitergabe der Software-Lizenzen, sowie die Veränderung der Software ist nicht gestattet.
c. Eigentums- und Gefahrübergang im Hinblick auf die bestellten Waren erfolgen zum Zeitpunkt der Auslieferung der Produkte.

6. Zahlungsbedingungen

a. Preisangaben von ABE verstehen sich nach §19 EStG (Kleinunternehmer) ohne Mehrwertsteuer.
b. Die Lieferung der Waren erfolgt grundsätzlich gegen Vorauszahlung oder Verrechnungsscheck einer deutschen Bank, eine Auslieferung gegen Rechnung nur ab einem Bestellwert von 100 Euro und unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Kreditprüfung. Rechnungen von ABE sind sofort mit Zugang zur Zahlung fällig und vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ohne Abzüge zu bezahlen.
c. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichtungen in Verzug, ist ABE berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe vom mindestens 7,50 Euro zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, daß die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
d. Wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann ABE sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.

7. Mängelhaftung

a. ABE gewährleistet, daß die neue Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden frei von Sachmängeln ist, d.h. daß sie sich für die im Vertrag vorausgesetzten Verwendungen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Waren der gleichen Art üblich ist.
b. Liegt ein Mangel der Ware vor und wird dieser Mangel vom Kunden nicht genehmigt, kann der Kunde von ABE Nacherfüllung verlangen. Mängel sind hierbei schriftlich anzuzeigen. Die Nacherfüllung erfolgt durch Nachbesserung.
c. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation aller Mängel. Er überlässt ABE im Mangelfall alle verfügbaren Informationen und unterstützt die Mangelbeseitigung im Rahmen seiner vertraglichen Mitwirkungspflichten. Soweit es sachdienlich und dem Kunden zuzumuten ist, kann die Mängelbeseitigung auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen erfolgen.
d. Falls die Nacherfüllung nach zwei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist von mindestens zwei Wochen endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung angemessen herabzusetzen oder den Vertrag rückgängig zu machen. Andere Rechte des Kunden aufgrund des Mangels wie z.B. Aufwendungsersatz für Mangelbeseitigung durch Dritte, Neulieferung, Vertragskosten sind ausgeschlossen. Gelingt im Rahmen einer Nachbesserung die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.
e. Stellt sich heraus, daß ein Mangel zu Unrecht angezeigt wurde oder wird ABE bei Störungen tätig, die durch die Umgebung der vertragsgegenständlichen Software, deren Veränderungen durch den Kunden oder unzureichende Bedienung hervorgerufen wurden, so kann ABE den hierbei entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
f. Bei Waren, die zur Nutzung für gewerbliche oder selbständige berufliche Zwecke bestimmt sind, verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten ab Gefahrübergang.

8. Schadensersatz

a. ABE haftet in voller Höhe für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit nicht eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
b. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von ABE ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
c. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet ABE nicht.
d. Für Schadensansprüche des Kunden außerhalb der Mängelhaftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde vom Schadensereignis Kenntnis erlangt.
e. Zur vorsorglichen Verhinderung von Datenverlusten durch den Gebrauch der Software verpflichtet sich der Kunde dazu, in regelmäßigen Abständen, aber mindestens einmal pro Woche, eine Datensicherung durchzuführen, und weiterhin sicherzustellen, daß die gesicherten Daten im Ernstfall auch wirklich wiederherstellbar sind.

9. Datenschutz

a. Die Adresse des Kunden wird für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung elektronisch gespeichert. Mit einer Bestellung erteilt der Kunde seine Einwilligung zur Verarbeitung der Daten, soweit dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Die Behandlung der überlassenen personenbezogenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes.
b. Zum Zwecke der Kreditprüfung ist ABE berechtigt, einen Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie etwa der Schufa vorzunehmen.

10. Sonstiges

a. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen ABE und dem Besteller sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung der UN-Kaufrechtskonvention ist ausgeschlossen (CISG).
b. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen bzw. eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Falle sind beide Parteien verpflichtet, eine Regelung herbeizuführen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Regelungslücke.
c. Soweit der Kunde Kaufmann, einen solchem gleichgestellt oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden als vereinbart. ABE ist jedoch auch berechtigt, einen Rechtsstreit am Sitz des Bestellers zu führen.
d. Sofern wir oder Sie einzelne Rechte aus einem Vertrag im Einzelfall nicht geltend machen, gilt dies nicht als Verzicht auf solche Rechte.
e. Erfüllungsort ist, soweit nicht anders vereinbart, der Sitz von ABE in Wiesbaden.


Andreas H. Becherer

Wiesbaden, den 22. Februar 2008